Im Keller eines Einfamilienhauses wurde der Wasserzähler ausgetauscht. Dem Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens, der die Arbeiten ausführte, unterlief ein handwerklicher Fehler, da die Dichtung des Distanzstückes nicht ausgetauscht wurde. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung ergab 90 Wassertropfen pro Minute.
Die Hauseigentümerin bemerkte den Wasseraustritt erst etwa einen Monat, weshalb ein Wasserschaden entstand. Die Bodenfliesen in dem Raum mit dem Wasserzähler waren lose bzw. hohl. In den anderen Kellerräumen waren die Fliesen zwar in Ordnung, es mussten jedoch einige Fliesen herausgenommen werden, um den Estrichboden trocknen zu können.
Der Gebäudeversicherer der Hauseigentümerin regulierte den Schaden und verklagte anschließend das Wasserversorgungsunternehmen auf Zahlung von Schadenersatz.
Das Amtsgericht gab der Klage statt. Die Richter entschieden, dass der Klägerin, die für den Wasserschaden aufgekommen war, gegen das Wasserversorgungsunternehmen ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sowie aus § 280 BGB wegen Verletzung der Obhutspflicht zustand.
Das Wasserversorgungsunternehmen haftete wegen des handwerklichen Fehlers ihres Mitarbeiters, da dieser als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) bzw. Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB) des Unternehmens anzusehen war.
Tel.: 09565 61 08 45
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.