Alle drei Bezeichnungen meinen ungefähr dasselbe, wenn auch Frontrunning der antiquiertere Begriff sein dürfte. Es geht immer darum, für eine Aktie mit einem möglichst niedrigen Kurs Stimmung bei Anlegern zu machen, nachdem sich die Initiatoren zuvor zu den niedrigen Kursen eingedeckt haben.
Stimmung für die Aktien wird über Börsenbriefe aller Art, Spam-Mails und über Social-Media-Kanäle gemacht. Die dadurch entfachte Nachfrage treibt den Kurs nach oben. Wer auf die Masche hereinfällt, hat also zunächst einmal ein Erfolgserlebnis, das allerdings nur dann zu einem Gewinn führt, wenn er rechtzeitig verkauft. Die meisten Anleger erliegen dann der Gier, die sich aus immer neuen fantastischen Prognosen nährt.
Irgendwann stellen die Initiatoren ihre Bemühungen ein, und zwar kurz nachdem sie ihre niedrig eingekauften Aktien weit überteuert an die hoffnungsvollen Anleger verkauft haben.
Die österreichische Finanzaufsicht FMA (Finanzmarktaufsicht) weist auf diese Betrugsmethode in einem Rundschreiben vom 30.08.2021 hin und beschreibt die Methode zusätzlich in ihrer Publikationsreihe "Reden wir über Geld".
SPAC steht für "Special Purpose Acquisition Companies". Die deutsche Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) warnt vor den "riskanten Investments". SPACs werden von der BaFin als "Akquisitionszweckunternehmen" bezeichnet, das zunächst über eine Privatplatzierung oder durch einen Börsengang Geld einsammelt, um dieses dann in einem zweiten Schritt in den Zusammenschluss mit einem bisher noch nicht an der Börse notierten Unternehmen zu investieren.
SPACs sind Mantelgesellschaften ohne eine operative Tätigkeit. Das Versprechen des späteren Zusammenschlusses mit einem meist noch zu gründenden Unternehmen, dessen spätere Tätigkeit kaum beschrieben ist, fordert vom Anleger eine Risikobereitschaft, die Glückspielcharakter hat. Ob bei einem Misslingen der Geldeinsammelaktion das eingezahlte Geld des Anlegers an ihn zurückfließt ist unsicher (auch wenn meist Gegenteiliges beteuert wird). Im besten Fall erhält dann der Anleger seine Einlage um die Kosten oft stark reduziert zurück. Bei Kleinanlegern können die Kosten auch die Höhe der Einlage erreichen.
Finanzberater werden Schäden bei ihren Kunden nicht immer verhindern können. Die Kenntnis aktueller Vorgänge kann jedoch verhindern, dass sie Rufschaden aufgrund von offensichtlicher Unkenntnis erleiden oder in die Versuchung geraten, nicht vorhandene Kenntnis zu simulieren, was Haftungsforderungen ihrer Kunden zur Folge haben kann. Die Initiatoren solcher Modelle sind dann meist längst in der Südsee unauffindbar, stehen also als Ziel von Schadenersatzforderungen nicht mehr zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.
Tel.: 09565 61 08 45
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