Seit Anfang des Jahres steigt die Inflationsrate, während die Zinsen auf niedrigstem Niveau verharren. Aus Sicht von Finanzmarktexperten lohnt deshalb eine Investition in Aktien, Rohstoffe oder Immobilien. Den Anlageerfolg von Kryptowährungen beurteilen die Finanzprofis dagegen für das zweite Halbjahr 2021 negativ.
Die Frage, ob Finanzberater als selbstständig gelten oder nicht, beschäftigt regelmäßig die Arbeitsgerichte. In einem Urteil gegen die Deutsche Bank hat nun erstmals ein Sozialgericht entschieden, dass es sich bei einem der rund 1.300 mobilen Finanzberater um einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten handelt. Die Bank hat gegen das Urteil (AZ S 18 BA 93/18) Berufung eingelegt.
Ein uraltes Prinzip des Anlagebetruges mit Aktien feiert derzeit, mithilfe der Sozialen Netzwerke und beschleunigt durch die Pandemie, ein fulminantes Comeback. Ganz plötzlich werden ausgerechnet die als aktienfeindlich verschrienen Deutschen Opfer einer altbekannten Vorgehensweise. Es ist erneut eine Betrugsmethode, die an den seriös agierenden Finanzberatern vorbei über das Internet abgewickelt wird und wieder einmal profitieren davon fast ausschließlich dubiose Anbieter-Netzwerke.
Beansprucht ein Unfallgeschädigter Nutzungsausfallentschädigung und kommt es wegen Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen zu einer Verzögerung der Reparatur seines beschädigten Pkw, so geht dies zuzasten des Unfallverursachers. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 09.03.2021 - 1 U 77/20 - entschieden.
Platzt ein Reifen während der Fahrt durch einen eingedrungenen Fremdkörper, handelt es sich grundsätzlich um einen Unfall im Sinne der üblichen Bedingungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung. Kein Unfall liegt hingegen vor, wenn ein schon vorher bestehender Reifenschaden, eine fehlerhafte Montage oder fehlerhafter Luftdruck alleinige Ursache für das Platzen des Reifens während der Fahrt ist. Macht der Versicherungsnehmer nach dem Platzen eines Reifens Leistungen aus der Vollkaskoversicherung geltend, muss er die Voraussetzungen eines Unfalles beweisen. Dazu gehört der Nachweis, dass ein eingedrungener Fremdkörper für das Platzen des Reifens ursächlich war. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 17.12.2020 - 9 U 124/18 entschieden.
Tel.: 09565 61 08 45
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