Laut einem Urteil des Landessozialgericht (LSG) Stuttgart vom 28.05.2020 - L 10 U 289/18 kann ein Unfall beim Skifahren während einer betrieblichen Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Eine Widerspruchsbelehrung, die sich auf der letzten von lediglich zwei Seiten eines Versicherungsscheins befindet und als einziger Abschnitt fettgedruckt ist, ist hinreichend drucktechnisch hervorgehoben. Deshalb hat ein Versicherter nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist gemäß einem Beschluss des OLG Dresden vom 17.08.2020 - 4 U 1403/20 keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss ein Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände laut einem Beschluss des OLG Dresden vom 15.10.2020 - 4 W 697/20 nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht mitversichert sind.
Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis zurückzuführen sind, ist nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer die Schäden erst längere Zeit nach dem Sturm bemerkt, seine Schilderung diese Annahme nicht trägt und der nachweislich schlechte Zustand der Dacheindeckung sowie daraus resultierende andere Naturereignisse für die Schäden ursächlich gewesen sein können. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 03.07.2020 - 5 U 89/19 entschieden.
Es geht zwar um Ratschläge für Menschen, die einen Konsumentenkredit abschließen wollen. Jeder der Ratschläge ist jedoch auf viele andere Situationen im Finanzbereich übertragbar. Die Ratgeber weisen, sicher zurecht, darauf hin, dass gerade in Pandemiezeiten erfolgreiche Betrügereien die Opfer besonders hart treffen z.B. weil das Einkommen gerade ohnehin unsicher ist.
Tel.: 09565 61 08 45
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.