Kommt ein Beschäftigter nach einer von seinem Arbeitgeber auswärts veranstalteten Weihnachtsfeier in den Betriebsräumen, in die er nach Ende der Feier zwecks Übernachtung zurückgekehrt ist, zu Schaden, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 02.07.2020 - S 1 U 1897/19 - hervor.
Wird ein Neuwagen, der noch nicht einmal 1.000 Kilometer zurückgelegt hat, bei einem Unfall erheblich beschädigt, so kann der Geschädigte die Kosten der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges statt des Ersatzes der Reparaturkosten verlangen, wenn er sich tatsächlich einen entsprechenden Neuwagen anschafft. Das hat der BGH mit Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 271/19 entschieden.
Ein Versicherter, der sich bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist seines gesetzlichen Krankenversicherers auf die Selbstbeschaffung der beantragten Leistung festgelegt hat, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer über den Antrag zu spät entschieden hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2020 - B 1 KR 25/19 R hervor.
Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist per se als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 110 SGB VII (Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern) einzustufen. Vielmehr ist eine umfassende Wertung des Verhaltens des Schädigers angezeigt, in die auch die weiteren Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 21.07.2020 - VI ZR 369/19 klargestellt.
Von aktuell noch dreißig auf vierzig Werte wird der DAX demnächst aufgestockt. Das ist Anlass für viel Berichterstattung. Die Wahrscheinlichkeit, dass Finanzberater auch zu diesem Thema im Kundengespräch Stellung nehmen sollen oder müssen, ist deshalb hoch.
Tel.: 09565 61 08 45
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.