Die Geldanlage über sog. ETFs, den Exchange Traded Fonds, in Deutschland schlicht Indexfonds genannt, ist weltweit populär. Wer in Deutschland die Situation von vor fünf oder zehn Jahren noch kennt, reibt sich die Augen: Die zuvor geradezu aktienfeindlichen Deutschen legen ihre Altersvorsorge zunehmend über ETFs in Aktien an. Das liegt auch an den vielen positiven Medienberichten zu dieser Anlageform, die angeblich kostengünstig, leicht zu handhaben und zudem auch noch sicher sei. Inzwischen wird jedoch zunehmend insbesondere der Aspekt der Sicherheit der ETFs diskutiert.
Der Deutsche Aktienindex DAX wird größer, jünger und vielfältiger. Zehn Wachstumsunternehmen aus dem Technologiebereich steigen in die erste Aktienliga auf. Die umfangreichste DAX-Reform aller Zeiten liefert einen Anlass, das Portfolio und die Anlagestrategie der Kunden im Rahmen eines Beratungsgespräches zu überprüfen.
Beim Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auch Beeinträchtigungen angegeben werden, die noch keinen Krankheitswert haben, sofern diese nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen werden. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 29.04.2021 - 4 U 2453/20 hervor.
Im internationalen Sprachgebrauch der Finanzbehörden und Finanzjournalisten nennt man sie Money Mules. In Deutschland wird dafür u.a. der Begriff Treuhandassistent verwendet. Gemeint ist eine "Tätigkeit", bei der oft ein Finanzberater, manchmal auch ein Anleger sein persönliches Bankkonto für Geldeinzahlungen von Anlegern eines Anbieters von Finanzprodukten zur Verfügung stellt. Vereinbart ist dann, dass das Geld nach Abzug einer Provision weitergeleitet wird auf ein Konto des Anbieters, das meist in einem der Steuerparadiese in der Südsee liegt. (Wir berichteten mehrfach.) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun eine Liste der in Deutschland von entsprechenden Anbietern verwendeten Bezeichnungen erstellt. Die Liste könnte helfen, Berater oder auch Anleger vor den möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen solchen Vorgehens zu bewahren.
Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenaus-chreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21 entschieden.
Tel.: 09565 61 08 45
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